Für ein Austauschjahr in einem von 11 Ländern
Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus und die Stiftung Jugendaustausch Bayern fördern in Zusammenarbeit mit YFU den internationalen Austausch junger Menschen. Das Ministerium und die Stiftung vergeben im Rahmen des Stipendienprogramms Botschafter Bayerns jährlich insgesamt 30 Teilstipendien an Jugendliche aus Bayern, die ihr YFU-Austauschjahr in einem dieser Länder verbringen: Brasilien, Bulgarien, China, Frankreich, Indien, Irland, Polen, Rumänien, Südafrika, Tschechien, Ungarn. Die Stipendienurkunden werden im Rahmen eines Festakts durch das Bayerische Kultusministerium verliehen.
Die Höhe der Stipendien variiert je nach Programmland, d.h. die Summe, die du selbst aufbringen musst, hängt von deinem gewählten Gastland ab. Der Eigenanteil für die Stipendiat*innen beträgt für das Austauschjahr 2025/26: 990 € für Bulgarien und Rumänien, 1.990 € für Polen, 2.490 € für Tschechien und Ungarn, 3.590 € für das AustauschPlus-Musikprogramm in Tschechien und Ungarn, 4.990 € für Indien, 5.190 €für Brasilien, 5.490 € für Frankreich, 6.790 € für China, 7.890 € für Südafrika und 10.090 € für Irland.
Wer kann sich für das Stipendium bewerben?
Bewerber*innen für das Austauschjahr 2025/26 müssen:
- ihren Wohnsitz in Bayern haben
- eine bayerische Schule besuchen
- mindestens durchschnittliche Schulleistungen vorweisen
- zwischen dem 1. Juli 2007 und dem 31. Juli 2010 geboren sein
- nach Ablauf des Auslandsaufenthaltes wieder an eine Schule der Schulart zurückkehren, die sie vor dem Austauschjahr besucht haben, um sich dort auf ihren Abschluss vorzubereiten.
Eine Ausnahme von der letztgenannten Regelung besteht für Schüler*innen, die im Anschluss an den Erwerb des mittleren Schulabschlusses (z.B. an Real- oder Wirtschaftsschulen oder im M-Zug an Mittelschulen) und vor dem Besuch eines Gymnasiums oder der 11. Jahrgangsstufe der Fachoberschule einen Schulbesuch im Ausland anstreben. Wenn sie die geltenden Zulassungsvoraussetzungen für das Gymnasium bzw. die Fachoberschule erfüllen, können sie dort aufgenommen und anschließend für den Auslandsaufenthalt beurlaubt werden. Soweit sie nach dem Auslandsaufenthalt den Besuch eines Gymnasiums anstreben, gewährt ihnen das Staatsministerium ggf. Sonderregelungen.
Wie kann ich mich für das Stipendium bewerben?
Die Bewerbung um das Stipendium erfolgt innerhalb deiner Bewerbung für ein YFU-Austauschjahr, d.h. es sind keine zusätzlichen Dokumente erforderlich. Du kreuzt in den Bewerbungsunterlagen auf der Seite „Sonderstipendien" an, für welches der von Botschafter Bayerns geförderten Länder du dich bewerben möchtest. Stipendienantragsteller*innen für die genannten Länder mit Wohnsitz in Bayern werden dem Bayerischen Kultusministerium von YFU zur Förderung vorgeschlagen.
Welche Verantwortung habe ich als Stipendiat*in?
Alle unsere Teilnehmenden sind dazu aufgerufen, sich für Toleranz und eine weltoffene Gesellschaft einzusetzen. Als Stipendiat*in hast du aber noch etwas mehr Verantwortung: Wir erwarten von unseren Stipendiat*innen, dass sie in ihrem Umfeld (Schule, Freundeskreis, Sportverein, Kirche usw.) von ihrem YFU-Austauschjahr sowie ihrem Stipendium erzählen. Außerdem verpflichtest du dich, YFU Deutschland regelmäßig über den Verlauf deines Austauschjahres zu informieren. Deine Erfahrungsberichte und Fotos leiten wir in der Mitte des Austauschjahres an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus und die Stiftung Jugendaustausch Bayern weiter.
Anerkennung des Austauschjahres
Nach dem Austauschjahr kann grundsätzlich ohne Prüfung auf Probe in die nächsthöhere Klasse gewechselt werden. Falls das im Ausland verbrachte Schuljahr wiederholt werden soll, gilt das nicht als sitzengeblieben. Bei Wirtschaftsschulen in zweistufiger Form und bei Fachoberschulen ist eine Wiederholung des Schuljahres erforderlich. Vor dem Austauschjahr sollten Interessent*innen sich möglichst frühzeitig mit ihrer bayerischen Schule in Verbindung setzen, um schulorganisatorische Fragen zu klären.