Eine Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) schicken wir Ihnen ab einer Spendenhöhe von € 50 automatisch Ende Februar des Folgejahres zu. Sollten Sie die Zuwendungsbestätigung früher benötigen, melden Sie sich gerne bei uns unter foerderer@yfu.de.
Im Sinne einer optimalen Verwendung Ihrer Spenden sehen wir in der Regel davon ab, Spenden unter € 50 zu bescheinigen, um den Verwaltungskostenaufwand so gering wie möglich zu halten.
Spenden bis zu einer Höhe von maximal € 300 können ohne Zuwendungsbestätigung Ihrem zuständigen Finanzamt gegenüber belegt werden. Reichen Sie dazu den Kontoauszug ein, auf dem die entsprechende Spende aufgeführt ist und legen Sie unsere Vorlage zur vereinfachten Zuwendungsbescheinigung gemäß § 50 Abs. 2 Nr. 2 EStDV bei.
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!