Du möchtest Mitglied werden und hast Fragen? Hier findest du alle wichtigen Informationen rund um das Thema Mitgliedschaft.
Kann jede*r Mitglied werden?
Vereinsmitglieder können alle werden, die Teil der YFU-Gemeinschaft sein möchten und die Vereinsziele unterstützen.
Wann wird der Mitgliedsbeitrag fällig?
Der Mitgliedsbeitrag bei YFU wird immer zum 1. März fällig. Falls du uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt hast und die Abbuchung nicht geklappt hat oder du nach dem 1. Februar Mitglied geworden bist, buchen wir den Beitrag am 1. Dezember ab. Wenn du den Beitrag überweist, wird er auch zum 1. März bzw. zum 1. Dezember fällig.
Muss ich ehrenamtlich aktiv sein, um Mitglied zu werden?
Nein, eine Mitgliedschaft heißt nicht, dass du auch ehrenamtlich aktiv sein musst. Als Mitglied wirst du über deine Landesgruppe auf dem Laufenden gehalten und hast u.a. die Möglichkeit, an Wahlen teilzunehmen und dich für Ämter zur Wahl zu stellen.
Die Form der Fördermitgliedschaft bietet dir hingegen die Möglichkeit, den Verein rein finanziell zu unterstützen, ohne dabei ehrenamtlich aktiv zu werden oder Kontakt zur Landesgruppe zu haben. So zeigst du deine Verbundenheit zu YFU, hältst den Kontakt und wirst aus der Geschäftsstelle statt aus der Landesgruppe über alle wichtigen Themen auf dem Laufenden gehalten.
Was kostet die Mitgliedschaft?
Der Mitgliedsbeitrag für Mitglieder bei YFU beträgt derzeit 50 Euro und wird einmal jährlich gezahlt. Mitglieder bis 28 Jahre, die noch in der Ausbildung sind (Schule, Studium, Berufsausbildung, FSJ o.ä.), zahlen einen ermäßigten Beitrag in Höhe von 50% des regulären Satzes. Viele Mitglieder unterstützen den Verein aber auch durch einen erhöhten Betrag.
Wir möchten nicht, dass sich jemand nur aufgrund seiner*ihrer aktuellen finanziellen Situation gegen eine Mitgliedschaft entscheiden muss. Es ist daher möglich, den Mitgliedsbeitrag jeweils für ein Beitragsjahr zu reduzieren oder sich ganz von der Zahlung befreien zu lassen. Hierzu genügt eine E-Mail an mitglieder@yfu.de, die bis zum 1.2. des jeweiligen Beitragsjahres eingehen muss und eine formlose Bitte um Reduzierung/Aussetzung des Beitrags enthält.
Fördermitglieder zahlen mindestens 75 Euro im Jahr.
Die Mitgliedsbeiträge an YFU sind als Spende steuerlich abzugsfähig. Eine Zuwendungsbescheinigung für das Finanzamt können wir jederzeit auf Anfrage zusenden.
Wie kann ich meinen Beitrag reduzieren oder aussetzen?
Gemäß unserer Satzung können Mitglieder ihren Beitrag reduzieren oder aussetzen. Hierfür schreibst du einfach eine E-Mail an mitglieder@yfu.de.
Wichtig ist, dass die E-Mail zwischen dem 1.1. und dem 1.2. des betreffenden Beitragsjahres eingeht. Sobald der Vorstand der Befreiung bzw. Reduzierung zugestimmt hat, gilt diese für ein Beitragsjahr.
Wie kann ich meine Mitgliedschaft kündigen?
Deine Mitgliedschaft kannst du ganz einfach mit einer E-Mail an mitglieder@yfu.de kündigen. Wenn du uns eine ausführlichere Rückmeldung zur Mitgliedschaft bzw. deinen Kündigungsgründen geben möchtest, freuen wir uns sehr. Du kannst uns das gerne auch per E-Mail schreiben. Du erhältst dann von uns eine Bestätigung deiner Kündigung. Mit der Kündigung wird auch automatisch die ggf. vorhandene Einzugsermächtigung gelöscht. Es gibt keine Kündigungsfrist. Ein für das laufende Jahr bereits gezahlter Beitrag kann allerdings gemäß unserer Beitragsordnung nicht zurückerstattet werden.
Bekomme ich eine Bestätigung fürs Finanzamt über meine gezahlten Beiträge?
Normalerweise reicht bei Beträgen bis 300 Euro der Zahlungsnachweis (z.B. Kontoauszug) und die Bestätigung über unsere Gemeinnützigkeit aus. Solltest du dennoch eine Bestätigung benötigen, rufe uns gerne an oder sende uns eine E-Mail an mitglieder@yfu.de. Wir senden dir die Bescheinigung dann per Post zu.
Woran sollte ich beim Umzug oder anderen Veränderungen denken?
Neue Postanschrift? Neue Mail-Adresse? Neue Bankverbindung?
Die eigene Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse können Mitglieder selbst im Intranet ändern. Es genügt aber auch eine E-Mail oder ein Telefonanruf an die Geschäftsstelle. Auch ein Umzug in Ausland hat auf deine Mitgliedschaft keinen Einfluss. Du wirst trotzdem alle wichtigen Informationen erhalten. Wenn du YFU ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt hast oder neu erteilen möchtest, teile uns bitte deine neue Bankverbindung unter https://www.yfu.de/datenaktualisierung mit.
Wozu braucht YFU meine Anschrift und wie kann ich die ändern?
Über deine Adresse können wir feststellen, zu welcher Landesgruppe du gehörst und können dir unseren jährlichen Mitgliederbrief und das YFU magazin zusenden. Deshalb ist es uns wichtig, deine aktuelle Adresse zu kennen. Du kannst diese jederzeit über https://www.yfu.de/datenaktualisierung oder über deinen eigenen Intranet-Zugang ändern.
Wie kann ich mich im Intranet registrieren?
Um Zugang zum Intranet zu erhalten, besuchst du die folgende Anmeldeseite: https://intranet.yfu.de/benutzer/anmelden.
Dort kannst du deinen Zugang unter dem Punkt „Registrierung“ mit einer bei uns hinterlegten E-Mail-Adresse freischalten und dir ein Passwort vergeben. Falls du dir nicht sicher bist, welche E-Mail-Adresse bei uns hinterlegt ist, kannst du uns jederzeit kontaktieren und nachfragen. Anschließend erhältst du eine Nachricht, um deine E-Mail-Adresse zu bestätigen. Diese E-Mail-Adresse und das von dir gewählte Passwort sind dann deine Zugangsdaten für das Intranet.
Ich habe mein Passwort für das Intranet vergessen – wie kann ich es ändern?
Auf der Anmeldeseite des Intranets unter https://intranet.yfu.de/benutzer/anmelden kannst du ein neues Passwort vergeben. Wähle dazu die Option „Passwort zurücksetzen“. Nachdem du deine E-Mail-Adresse angegeben hast, bekommst du einen Link zugeschickt, über den du dein Passwort ändern kannst. Mit deiner E-Mail-Adresse und deinem neuen Passwort kannst du dich dann wieder im Intranet anmelden.