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Teilstipendien aus dem YFU-Stipendienfonds

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Teilstipendien sind ein Teil unserer Philosophie

Ablauf des Antragsverfahrens

Finanzielle Bedürftigkeit einer Familie

Aufnahme eines YFU-Austauschschülers

Zahlungsstreckung

Stipendienvergabe im Programmjahr 2008/2009

Teilstipendien sind ein Teil unserer Philosophie

Wer ein Teilstipendium von YFU beantragen möchte, muss seine finanzielle Bedürftigkeit in einem gesonderten Antrag belegen. Mit Mitteln aus unserem Stipendienfonds vergeben wir jährlich rund 250 Teilstipendien an Jugendliche aus finanziell schwächer gestellten Familien – unabhängig davon, in welchem Land sie ihr Austauschjahr verbringen möchten. Auch Zeugnisnoten spielen bei der Vergabe der Stipendien keine Rolle, sondern lediglich die wirtschaftliche Lage der Familie.

Mit unseren Teilstipendien verwirklichen wir den YFU-Grundsatz: Für ein Austauschjahr mit YFU ist die persönliche Qualifikation der Jugendlichen zum Leben und Lernen in einer fremden Kultur entscheidend, nicht die finanzielle Situation ihrer Familie.

Der YFU-Stipendienfonds wird aus Fördermitteln der YFU-Stiftung, Spenden und einem Teil der Beiträge unserer Programmteilnehmer aufgefüllt. Wir bemühen uns darum, Zuwendungen von privaten und öffentlichen Förderern für unsere Austauschschüler zu gewinnen. Der überwiegende Teil der Unterstützung kommt von ehemaligen Programmteilnehmern und ihren Eltern.

Teilstipendien von YFU werden in unterschiedlicher Höhe bewilligt – je nachdem, wie viele Fördermittel im jeweiligen Jahr zur Verfügung stehen, wie viele Anträge gestellt werden und in welcher Höhe Unterstützung benötigt wird. Es ist daher nicht möglich, im Vorfeld konkrete Chancen für einen Stipendienantrag zu benennen.

Das Stipendienverfahren ist vollkommen unabhängig von unseren Auswahlen. Der Antrag auf ein Teilstipendium hat keinen Einfluss auf die Auswahlentscheidung. Erst nach der Auswahlsaison verschicken wir in einem zweiten Schritt die Antragsformulare für Teilstipendien zusammen mit einer ausführlichen Anleitung.

Generell werden alle Programmteilnehmer von YFU bei der Vorbereitung, Suche nach einer Gastfamilie, Betreuung und Nachbereitung gleich behandelt, unabhängig davon, welche Art der Finanzierung hinter dem Austauschjahr steht – der Antrag auf ein Teilstipendium bringt also keine Nachteile mit sich.

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Ablauf des Antragsverfahrens

Als ersten Schritt geben Eltern oder Erziehungsberechtigte in den Bewerbungsunterlagen ihres Kindes an, dass sie ein Teilstipendium beantragen möchten. Dabei schätzen sie die Höhe ihrer Eigenbeteilung zunächst selbst ein, ohne ihre wirtschaftlichen Verhältnisse offen zu legen.

Nach einem Auswahlgespräch bieten wir erfolgreichen Bewerbern schriftlich einen Programmplatz an. Wenn sie sich für YFU entscheiden, erhalten sie zusammen mit unseren Vertragsbedingungen einen detaillierten Antrag auf ein Teilstipendium mit einer Rücksendefrist.

Da sehr viele Bewerber Anträge auf Teilstipendien einreichen, dauert es erfahrungsgemäß mehrere Monate, bis wir die Stipendienentscheidungen mitteilen können – in der Regel bis Mai des Jahres der Abreise.

Sollte ein Stipendienantrag komplett oder teilweise abgelehnt werden, kann kostenfrei vom Programm zurückgetreten werden. In diesem Fall entstehen keine Rücktrittsgebühren und bereits gezahlte Kostenbeiträge werden in voller Höhe zurückerstattet. Es gibt natürlich auch die Möglichkeit, den höheren Kostenbeitrag zu zahlen und so den Programmplatz zu behalten.

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Finanzielle Bedürftigkeit einer Familie

Um die finanzielle Bedürftigkeit einer Familie zu beurteilen, betrachten wir die regelmäßigen Einkünfte und die wiederkehrenden Belastungen des Haushalts, in dem der Bewerber lebt. Aus Fairness gegenüber anderen Antragstellern trennen wir die aus unserer Sicht notwendigen Ausgaben (z. B. Steuern, Sozialabgaben, Miete, Pauschalbeträge für Lebenshaltung) von anderen Ausgaben. Ergebnis ist ein theoretisch am Jahresende verfügbares Einkommen, das nach unserem Verständnis in voller Höhe zur Verfügung stehen müsste, um ein Austauschjahr zu finanzieren.

Es ist unser Ziel, möglichst alle Familien, die nach dieser Methode über vergleichsweise geringe finanzielle Reserven verfügen, durch ein angemessenes Teilstipendium zu unterstützen. Eine negative Stipendienentscheidung bedeutet nicht unbedingt, dass wir eine Familie nicht für unterstützenswert halten – sondern lediglich, dass es Antragsteller gibt, die uns noch förderungswürdiger erscheinen.

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Aufnahme eines YFU-Austauschschülers

Wir freuen uns sehr, wenn Familien einen Austauschschüler von YFU bei sich aufnehmen. Deshalb bevorzugen wir solche Familien bei der Vergabe von Teilstipendien. Selbstverständlich berücksichtigen wir beim Ermitteln des verfügbaren Einkommens auch die Lebenshaltungskosten der zusätzlich im Haushalt lebenden Person.

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Zahlungsstreckung

Sollte es nur durch eine Zahlungsstreckung möglich sein, das Austausch­jahr zu finanzieren, werden die Zahlungsmodalitäten wohlwollend geprüft und individuell angepasst.

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Stipendienvergabe im Programmjahr 2008/2009

Bei insgesamt rund 1.200 Teilnehmern unserer Entsendeprogramme im Schuljahr 2008/2009 haben wir von rund 450 Schülerinnen und Schülern Anträge auf finanzielle Unterstützung erhalten. Das beantragte Gesamtvolumen betrug rund 1,5 Millionen Euro. Das Vergabeverfahren für das Programmjahr 2009/2010 läuft derzeit noch. Wir werden aus dem YFU-Stipendienfonds voraussichtlich rund 300 Teilnehmer mit Teilstipendien in Höhe von insgesamt fast 500.000 Euro unterstützen.

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„Ein Austauschjahr ist, als würde man für ein Jahr ein völlig neues Leben ausprobieren“

Konstantin Käppner
Austauschjahr in Litauen