
Persönliche Rückmeldefrist für die Bewerbung
Jede Bewerberin und jeder Bewerber bei YFU erhält eine persönliche Rückmeldefrist. Das heißt, dass die ausgefüllten Bewerbungsunterlagen bis zu einem bestimmten Datum an YFU zurück geschickt werden müssen. Dieses Datum ist unterschiedlich – es hängt davon ab, wann die jeweilige Meldung bei YFU eingeht und wir die Bewerbungsformulare verschicken können.
Da wir weit über tausend Bewerbungen bearbeiten und Auswahlgespräche in ganz Deutschland führen, müssen wir unterschiedliche persönliche Fristen setzen. Diese Frist ist im Sommer und Herbst noch nicht der endgültige Bewerbungsschluss bei YFU. Sie muss aber trotzdem eingehalten werden, um sicher zu gehen, dass eine Bewerbung für alle auf dem Bewerbungsbogen genannten Länder noch möglich ist.
Sollte die Bewerbung erst später bei uns eingehen, kann es sein, dass für einzelne Länder die Bewerbungsfrist bereits abgelaufen ist. Deshalb empfehlen wir, die Bewerbung unbedingt fristgerecht einzusenden. Das Lehrergutachten und noch nicht vergebene Jahreszeugnisse können gegebenenfalls nachgereicht werden.
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