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Schule, Ämter und Versicherung

Austauschschülerin in ihrer deutschen SchulklasseDer Schulbesuch und einige Behördengänge sind für Austauschschüler Pflicht. Um die Versicherung kümmert sich YFU. Hier geben wir mehr Informationen zu folgenden Formalitäten:

Schule und Anmeldung

Behördengänge

Versicherung

Schule und Anmeldung

YFU-Austauschschüler besuchen eine allgemein bildende Schule. Der regelmäßige Schulbesuch ist ein unverzichtbarer Bestandteil unseres Programms. Die Jugendlichen sollen einen klaren Eindruck vom Schulleben in Deutschland gewinnen. Zugleich sollen sie es möglichst intensiv durch ihre Anwesenheit bereichern.

In der Regel besuchen YFU-Austauschschüler die 10. oder 11. Klasse eines Gymnasiums oder die Oberstufe einer Gesamtschule. Der Besuch einer Realschule ist selbstverständlich auch möglich.

Gastfamilien schlagen die Schule für ihr Austauschkind selbst vor. Sie nennen YFU den Namen der Schule, wenn sie sich für unser Programm melden. In den meisten Fällen wählen Familien die Schule der eigenen Kinder. Handelt es sich dabei um eine Privatschule, die für den Besuch der eigenen Kinder Schulgeld verlangt, bitten wir um Rücksprache vor Ankunft des Austauschschülers. Die offizielle Anmeldung an die Schule mit allen notwendigen Dokumenten übernimmt dann die YFU-Geschäftsstelle.

Über die Aufnahme an der Schule und die Jahrgangsstufe für Austauschschüler entscheidet die Schulleitung. Häufig ist es möglich, für Austauschschüler einen individuellen Stundenplan zusammenzustellen. Von den meisten Schulen bekommen wir die Rückmeldung, dass sie die Aufnahme eines Austauschschülers als große Bereicherung empfinden.

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Behördengänge

Gruppe vor dem Brandenburger TorAustauschschüler müssen direkt nach ihrer Ankunft beim Einwohnermeldeamt angemeldet werden. Gastfamilien sollten ihre neuen Kinder hier unterstützen und wenn möglich auch begleiten.

Daneben haben die Jugendlichen ein Visum oder sie benötigen eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Jahr. Das Visum muss innerhalb der ersten drei Monate nach Ankunft in Deutschland verlängert bzw. die Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden. Beides ist bei der jeweils für die Familie zuständigen Ausländerbehörde möglich. Sowohl die Visumsverlängerung also auch die Aufenthaltsgenehmigung werden in der Regel problemlos erteilt.

Alle erforderlichen Bescheinigungen für die Behörden und genaue Informationen erhalten Gastfamilien rechtzeitig von YFU. Sollte es doch einmal Schwierigkeiten geben, helfen unsere ehrenamtlichen Betreuer gern auch vor Ort.

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Versicherung

Wir garantieren, dass alle YFU-Austauschschüler über ausreichenden Krankenversicherungsschutz verfügen. Es handelt sich dabei entweder um eine von YFU abgeschlossene Gruppenversicherung oder um eine Versicherung der leiblichen Eltern im Heimatland.

Bei Versicherungsfragen steht unsere Geschäftsstelle gern zur Verfügung.

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„Für uns war dieses Jahr eine tolle Erfahrung, die wir nicht missen möchten. Wir haben gelernt, für uns normale Verhaltensweisen zu hinterfragen und uns mit unserer Kultur auseinanderzusetzen.“

Claudia Rewald-Flak
Gastmutter