Parlamentarisches
Patenschafts-Programm
Vollstipendien für ein Austauschjahr in den USA
Das Parlamentarische Patenschafts-Programm (PPP) ist ein Stipendienprogramm des Deutschen Bundestages und des Kongresses der USA, mit dem seit 1983 der transatlantische Jugendaustausch gefördert wird. In ganz Deutschland werden jedes Jahr zahlreiche Stipendien für ein Auslandsjahr in den USA vergeben. Bundestagsabgeordnete wählen die Stipendiat*innen aus und übernehmen während des Auslandsjahrs die Patenschaft für die jungen Botschafter*innen.
Die PPP-Stipendien sind Vollstipendien, die den gesamten Programmpreis für ein Auslandsjahr umfassen – inklusive Reise, Versicherung, Organisation und Betreuung. Bewerben können sich für das PPP Jugendliche mit erstem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, die zum Zeitpunkt der Ausreise mindestens 15 und höchstens 17 Jahre alt sind.
Deutschlandweit sind fünf Austauschorganisationen mit der Organisation des Auslandsjahres für die PPP-Stipendiat*innen beauftragt – auch YFU ist dabei und für einen Teil der Stipendien zuständig.
Bewerbung
Die Bewerbungsphase für das PPP läuft in der Regel von Anfang Mai bis September im Vorjahr der Abreise. Du kannst die Bewerbungsunterlagen für das PPP ausschließlich auf der Website des Bundestages anfordern: www.bundestag.de/ppp. Die für deinen Wahlkreis zuständige Austauschorganisation (für welche Wahlkreise YFU zuständig ist, siehst du weiter unten) wird dir dann automatisch ihre Bewerbungsunterlagen zuschicken. Die ausgefüllten Unterlagen schickst du an die jeweilige Organisation zurück. Im nächsten Schritt werden ausgewählte Bewerber*innen zu einem Kennenlerngespräch eingeladen, welches im Oktober oder November stattfindet. Je nach Region kann die Zahl der Mitbewerber*innen beim PPP zwischen 3 und 50 liegen.
Bewerbungen von Jugendlichen, die unsere Mitarbeitenden als besonders geeignet einschätzen, legt YFU den jeweiligen Abgeordneten des Deutschen Bundestages vor. Einige Abgeordnete laden die Bewerber*innen zum persönlichen Kennenlernen ein, bevor sie entscheiden, wer das Stipendium bekommt. Ab Februar des Abreisejahres werden die Bewerber*innen von der jeweiligen Austauschorganisation über die endgültige Entscheidung informiert.
Ist YFU für meinen Wahlkreis zuständig?
Die Wahlkreisnummer des eigenen Wohnsitzes kann man bei dem*der örtlichen Bundestagsabgeordneten sowie bei Gemeinde- und Stadtverwaltungen erfragen.
YFU ist aktuell für folgende Wahlkreise zuständig:
1 Flensburg - Schleswig
2 Nordfriesland - Dithmarschen Nord
4 Rendsburg - Eckernförde
14 Rostock - Landkreis-Rostock II
16 Mecklenburgische Seenplatte I - Vorpommern-Greifswald II
18 Hamburg-Mitte
19 Hamburg-Altona
25 Unterems
31 Mittelems
32 Cloppenburg - Vechta
36 Harburg
45 Gifhorn - Peine
51 Helmstedt - Wolfsburg
55 Bremen II - Bremerhaven
57 Uckermark - Barnim I
58 Oberhavel - Havelland II
67 Börde - Jerichower Land
68 Harz
75 Berlin-Mitte
85 Berlin-Marzahn - Hellersdorf
89 Heinsberg
92 Euskirchen - Rhein-Erft-Kreis II
94 Köln II
105 Mettmann II
115 Duisburg I
129 Münster
130 Warendorf
137 Paderborn - Gütersloh III
141 Herne - Bochum II
143 Dortmund II
146 Soest
147 Hochsauerlandkreis
158 Sächsische Schweiz - Osterzgebirge
159 Dresden I
174 Fulda
175 Main-Kinzig - Wetterau II - Schotten
180 Hanau
194 Gera - Greiz - Altenburger Land
202 Bitburg
204 Montabaur
208 Neustadt - Speyer
210 Pirmasens
215 Fürstenfeldbrück
216 Ingolstadt
224 Starnberg - Landsberg am Lech
226 Weilheim
229 Passau
243 Fürth
244 Nürnberg-Nord
245 Nürnberg-Süd
246 Roth
250 Schweinfurt
257 Ostallgäu
272 Karlsruhe-Land
273 Rastatt
280 Calw
294 Ravensburg
297 Saarlouis
298 St. Wendel